20.09.2018
Der »Marsch für das Leben« hat wegen der Abtreibungsdebatte besondere Brisanz

Marsch für Zellklumpen

Am Samstag wollen Tausende »Lebensschützer« durch Berlin marschieren. Feministinnen und linke Gruppe haben Gegenproteste angekündigt. Die Demonstrationen finden vor dem Hintergrund der Debatte über den Paragraphen 219a und dem immer schwieriger werdenden Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen statt.

Der Zugang für Frauen zu sicheren Abtreibungen innerhalb eines akzeptablen Zeitrahmens am oder nahe dem eigenen Wohnort ist in Deutschland mittlerweile durch die Verknappung des Angebots stark gefährdet. Nach Recherchen des ARD-Magazins »Kontraste« ist die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, seit 2003 um 40 Prozent zurückgegangen. Diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die die Leistung weiterhin anbieten, sind mitunter bereits über das Pensionsalter hinaus. Die Ärztegenerationen danach haben den gesellschaftlichen Kampf für das Recht auf Abtreibung nicht miterlebt.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, forderte auf Tagesschau.de, dass die Politik Ärztinnen und Ärzte vor Diffamierungen und Störungen durch sogenannte Lebensschützer schützen müsse. In ­ihrer Arbeit extrem behindert werden viele Medizinerinnen und Mediziner, die Abbrüche vornehmen, derzeit besonders durch die Anzeigen und Prozesse auf Grundlage des Paragraphen 219a StGB, der ein »Werbeverbot« für Schwangerschaftsabbrüche enthält – beispielsweise, weil sie auf ­ihrer Website kenntlich machen, dass sie diese Leistung anbieten. Das Amtsgericht Gießen verurteilte deswegen im November 2017 die Ärztin Kristina Hänel in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 6 000 Euro. Die Verhandlung in zweiter Instanz vor dem Landgericht Gießen soll am 12. Oktober stattfinden. Wie Hänel sind auch zwei Kasseler Frauenärztinnen, gegen die Ende August ein Verfahren begann, überzeugt, dass der Paragraph 219a dem Grundgesetz widerspreche. Er verletze die Infor­mationsfreiheit, das Patientenselbstbestimmungsrecht und die Berufsfreiheit. Durch hohe Geldstrafen werde zudem das Gebot der Verhältnismäßigkeit verletzt. Notfalls wollen sie bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen.

Der Marsch der »Lebensschützer« am Samstag soll dezentral sabotiert und gestoppt werden. Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung veranstaltet an diesem Tag eine Gegendemonstration, die Auftaktkundgebung beginnt um zwölf Uhr am Brandenburger Tor.

Der mit einer Bundestagsdebatte im Februar begonnene politische Prozess zur Abschaffung oder Reform des Paragraphen stockt. Die Aufgabe, einen Gesetzentwurf vorzulegen, liegt bei Bundesjustizminis­terin Katarina Barley (SPD), doch diese hat noch immer keinen Entwurf vor­gelegt. Stattdessen beklagte Barley im Gespräche mit dem Online-Fachmagazin Legal Tribune Online die Blockadehaltung der Unionsfraktion. Sie hoffe für den Herbst auf ein Machtwort von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Mit derart leisen Tönen übt man allerdings keinen Druck auf den Koalitionspartner aus. Strategisch sinnvoller wäre es, einen Entwurf ins Parlament einzubringen und bei der Abstimmung den Fraktionszwang aufzuheben, wie dies für Gewissensentscheidungen über ethische Fragen üblich ist – falls denn bei der SPD tatsächlich Interesse an einer Reform des Paragraphen besteht.

Den Feministinnen auf der Straße wäre das ohnehin zu wenig. Zu deutlich sind inzwischen die vielen negativen Konsequenzen der Regelung des Paragraphen 218 im Strafgesetzbuch geworden, die eben keine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, sondern ein Verbot mit Ausnahmen bedeutet: Abtreibung ist nicht Teil der medizinischen Ausbildung, Abbrüche nach der Fristenregelung dürfen nicht von den Krankenkassen finanziert werden, Ärztinnen und Ärzte dürfen ihre Teilnahme an einem solchen Eingriff aus Gewissensgründen verweigern.

Die gestiegene öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema hat bisher nur kleinere Verbesserungen bewirkt. Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg stellen seit kurzem Listen von Ärztinnen und Ärzten, die Abbrüche vornehmen, online zur Verfügung, in Bremen wird daran gearbeitet. An der Berliner Charité hat die studentische Gruppe »Me­dical Students for Choice« durch ihre Aktivitäten erreicht, dass die Themen Pränataldiagnostik und Schwangerschaftsabbruch demnächst vermehrt im Studium thematisiert werden.
Gegen den »Marsch für das Leben« soll es Proteste geben. Das Bündnis »What the fuck« ruft zu einer queeren und feministischen Demonstration am Freitagabend, dem Vorabend des Marsches, auf. Sie beginnt um 18 Uhr am S-Bahnhof Friedrichstraße und richtet sich gegen antifeministische Treffpunkte und Zusammenschlüsse in Berlin. Der Marsch der »Lebensschützer« am Samstag soll dezentral sabotiert und gestoppt werden. Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung veranstaltet an diesem Tag eine Gegendemonstration, die Auftaktkundgebung beginnt um zwölf Uhr am Brandenburger Tor.

Bereits am vergangenen Samstag fand in Bern der »Marsch fürs Läbe« statt, die zentrale jährliche Veranstaltung der »Lebensschutz«-Bewegung in der Schweiz. »Aus Sicherheitsgründen« konnte sie nur als Kundgebung stattfinden, eine Gegendemonstration von »Bern stellt sich queer« hatte der Gemeinderat verboten. Sie fand aber dennoch mit etwa 2 000 Teilnehmenden statt, die »Lebensschützer« konnten nur 1 500 Personen mobilisieren. Zuvor hatte die Mitteilung der extrem rechten »Partei national orientierter Schweizer« (PNOS), an dem Marsch teilnehmen zu wollen, für Aufsehen gesorgt. Anfang September hatte die Klein­partei, ideologisch mit der deutschen NPD vergleichbar, zu der sie auch enge Kontakte pflegt, mit Flugblättern und Plakaten der »Lebensschützer« dazu aufgerufen, an dem Marsch teilzunehmen. Noch am 8. September sah die Medienverantwortliche des Marsches, Beatrice Gall, keinen Anlass, sich von der rassistischen Partei zu distanzieren. Wer friedlich sei, könne teilnehmen, sagte sie der Tageszeitung Der Bund. Zwei Tage später veröffentlichte Daniel Regli, der Präsident des Orga­nisationskomitees des »Marsches fürs Läbe«, einen offenen Brief an die PNOS, in dem er der Partei vorwarf, sich die Materialien unter Angabe falscher Tatsachen beschafft zu haben. Personen, die durch PNOS-Kennzeichen zu erkennen seien, würde der Zugang zum Bundesplatz verweigert. Privatpersonen, die sich über die Thematik informieren wollten, könnten aber teilnehmen. Der Regierungsratskandidat der PNOS, Yannic Nuoffer, nahm diese Einladung an – er hatte nach eigenen Angaben keine Probleme, an der Veranstaltung teilzunehmen.

Eine solche Aufmerksamkeit von der extremen Rechten bekam der Berliner Vorzeigemarsch in den vergangenen Jahren nicht. Zwar hatte die wiederholte Teilnahme hochrangiger AfD-Poli­tikerinnen und -Politiker – allen voran Bundesvorstandsmitglied Beatrix von Storch – für etwas Wirbel gesorgt, jedoch blieb der Veranstalter, der »Bundesverband Lebensrecht« (BVL), dabei, sich nicht der extremen Rechten zu öffnen – wohl auch aufgrund des strategischen Problems, andernfalls mög­licherweise einen Großteil der bisherigen christlichen und konservativen Anhängerschaft zu verprellen. So liefen zwar in den vergangenen Jahren Mitglieder von CDU und AfD nebeneinander an der Spitze des Marsches, do­miniert haben letztere ihn jedoch nicht.