Der Prozess gegen die linke Tageszeitung »ND«

Teilsieg vor Gericht

Die linke Tageszeitung »ND« stand wegen einer Recherche über die Zustände im Flüchtlingslager Tegel vor Gericht. Das Gericht urteilte nun, dass der Großteil der beanstandeten Aussagen zulässig ist.

Die Zustände im sogenannten Ukraine-Ankunftszentrum Berlin-Tegel sind elend. Wer sich mit der Situation von Geflüchteten in Berlin befasst, für den dürfte dieser Satz keine Überraschung bergen. Doch als im April die Tageszeitung ND über Ausbrüche von Krankheiten und andere bekannte und unbekannte Missstände in dem Massenlager auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel berichtete, gab es Post: Das Deutsche Rote Kreuz Sozialwerk Berlin (DRK SWB), verantwortlich für den Betrieb des Ankunftszentrums, schickte dem ND eine Unterlassungserklärung; Streitwert: 120.000 Euro.

Am Donnerstag vergangener Woche wies das Berliner Landgericht den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zum Großteil ab. Doch von zwölf Aussagen aus dem Text, die das DRK verbieten lassen wollte, hat das Gericht schließlich vier untersagt. Und das ND muss ein Drittel der Verfahrenskosten tragen – etwa 6.000 Euro.

»Ich glaube, das Deutsche Rote Kreuz Sozialwerk Berlin wollte an uns als kleiner Zeitung ein Exempel statuieren.« Rouzbeh Taheri, Geschäftsführer der ND-Genossenschaft

Der Flüchtlingsrat beobachtet seit Jahren zahllose Mängel in der Einrichtung. Jungle World, Tagesspiegel, RBB und andere Medien berichteten mehrfach darüber. Anfang Mai kamen Experten und Betroffene auf Einladung der Fraktionen der Grünen und der Linkspartei im ­Abgeordnetenhaus zum Fachgespräch über die Situation in der größten ­Notunterkunft Deutschlands zusammen und waren sich einig: Sie muss schnellstmöglich geschlossen werden.

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