Die Jagd ist eröffnet
Mit dem Asylrecht in der Bundesrepublik ist es eigentlich ganz einfach und das macht es für Bundesregierungen seit über 30 Jahren so schwierig. Warum, kann man auf den Seiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge nachlesen. Da steht: »Das Asylrecht hat in Deutschland als Grundrecht Verfassungsrang.« Und weil das so ist, kann man es nicht einfach abschaffen oder noch weiter zur Unkenntlichkeit entstellen, als dies in den vergangenen Dekaden schon geschehen ist.
Also wird umdefiniert und qua sprachlicher Verrenkungen werden aus Asylsuchenden wahlweise Geflüchtete oder »illegale« Migranten gemacht. Schließlich ist es, Australien hat es zuletzt vorgemacht, eigentlich auch ganz einfach: Man kann ein fortschrittliches Asylrecht haben und Grenzen so hermetisch abriegeln, dass einfach niemand mehr kommen kann, um einen entsprechenden Antrag zu stellen. Das ist für einen Inselstaat wie Australien natürlich einfacher zu bewerkstelligen als für ein Land wie die Bundesrepublik, aber das heißt nicht, dass nicht alles unternommen wird, um Menschen, die eigentlich das Recht haben, einen Asylantrag zu stellen, gar nicht erst hineinzulassen. Längst sind so auch alle legalen Wege, aus einem sogenannten Herkunftsland nach Europa zu kommen, systematisch versperrt, weshalb Flüchtlinge dies auf illegalem Weg tun müssen.
Kurzum: Ohne Schlepper, Schleuser, Menschenschmuggler, oder wie immer man sie nennen mag, gäbe es auch keine Asylantragsteller oder nur eine verschwindend geringe Zahl. Das hat Asylantragstellung nämlich inzwischen mit verbotenen Drogen gemeinsam: Man bekommt sie nur auf dem Schwarzmarkt. Und wie dort üblich gibt es keine Qualitätskontrollen, dafür aber große Gewinnmargen. Es hängt deshalb am jeweiligen Anbieter des illegalisierten Produkts, ob er einer gewissen Ethik folgt und gute Ware liefert oder aber ihm das Wohlergehen des Kunden völlig egal ist.
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