Menschen, die unter das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz fallen, wird nicht nur ein geringeres Existenzminimum zugestanden als den gewöhnlichen Leistungsempfängern. Unter Umständen wird ihnen dringend benötigte medizinische Hilfe verweigert – wie zum Beispiel dem chronisch kranken Flüchtling und Menschenrechtsaktivisten Ali Safianou Touré.