Sind »Ossis« eine Ethnie? Das mag absurd klingen, aber der Fall von Gabi S. zeigt die Brisanz dieser Frage. Denn als sie sich auf eine Arbeitsstelle in einem Fensterbaubetrieb in Baden-Württemberg bewarb, stand auf den ihr zurückgesandten Bewerbungsunterlagen der Vermerk »Ossi«. Gabi S. ging deshalb davon aus, sie sei bei der Bewerberauswahl wegen ihrer ostdeutschen Herkunft diskriminiert worden, klagte auf Schadenersatz und berief sich dabei auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das verbietet allerdings nur die Diskriminierung aufgrund »ethnischer Herkunft«, nicht etwa die Diskriminierung aufgrund »ostdeutscher Herkunft« oder »regionaler Kulturzugehörigkeit«. Jetzt diskutiert Deutschland: Sind Ossis ein eigener »Volksstamm«? Die Jungle World erkundigte sich beim zuständigen Expertengremium: der »Gesellschaft für bedrohte Völker«.