In Kreuzberg soll eine Straße umbenannt werden. Zwei Jahre nachdem der Antrag gestellt wurde, ist immerhin geklärt, nach wem sie überhaupt benannt wurde.
Anbieter von Internetportalen sollen das Recht bekommen, das Surfverhalten der Nutzer aufzuzeichnen, angeblich zum Erkennen von Störungen. Am 12. Februar soll der Gesetzesentwurf im Bundestag eingebracht werden. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (www.vorratsdatenspeicherung.de) hat die »Kampagne gegen verdachtlose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet« gestartet. Patrick Breyer gibt Auskunft.