Observationen rund um die Uhr, Videokameras vor Hauseingängen, GPS-Peilgeräte an Autos, abgehörte Telefone, mitgelesene E-Mails und Wanzen in Wohnungen, Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern – all das gehört schon heute zum Repertoire des Bundeskriminalamts (BKA), wenn es beispielsweise nach Paragraph 129a ermittelt. Vergangene Woche einigten sich SPD und CDU/CSU auf ein neues BKA-Gesetz, das noch in diesem Jahr in Kraft treten soll und die Befugnisse der Behörde erneut erweitert. Heiner Busch ist Vorstandsmitglied des Komitees für Grundrechte und Demokratie und beschäftigt sich dort mit den Entwicklungen innerhalb der Polizei. Außerdem ist er Redakteur der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP, deren aktuelle Ausgabe die Veränderung der »Sicherheitsarchitektur« in Deutschland thematisiert.