Journalisten vorzuwerfen, sie leisteten Beihilfe zum Geheimnisverrat, ermöglicht, ähnlich wie der Paragraf 129a StGB, maßlose Schnüffeleien. Die Empörung über Ermittlungen gegen 17 Journalisten wird in Kauf genommen, um an die gewünschten Informationen zu gelangen. von thorsten mense