Verfassungsschutz erzielt vor Gericht Teilerfolg gegen das IZH

Islamisches Zentrum Hamburg darf »Organisation des Is­lamismus« genannt werden

In einem Rechtsstreit zwischen dem Islamischen Zentrum Hamburg und dem Hamburger Verfassungsschutz wehrte sich Ersteres gegen den Vorwurf, dem iranischen Regime nahezustehen. Es ist nicht der einzige mutmaßliche Verbreiter von iranischer Propaganda hierzulande. Am Freitag vergangener Woche hat das Verwaltungsgericht entschieden.

Die vom Landesamt für Verfassungsschutz vorgenommene Einordnung des Islamischen Zentrums Hamburgs (IZH) als Organisation des Islamismus ist nicht zu beanstanden. Das entschied das Hamburger Verwaltungsgericht vergangenen Freitag. Einzelne Aussagen, die das IZH im Verfassungsschutzbericht beklagt hatte, seien allerdings rechtswidrig, so das Gericht. Die beanstandeten Aussagen betreffen laut Gericht Einzelaspekte des Lebenslaufs des Leiters des IZH, Mohammad Hadi Mofatteh, und das Bereitstellen finanzieller Mittel für die Verbreitung der iranischen »Revolutionsidee«. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats kann eine Berufung beantragt werden.

Das IZH hatte gegen acht Einzelaussagen in den jüngsten Verfassungsschutzberichten geklagt, die die Einordnung des IZH als »Organisation des Is­lamismus«, das Verhältnis zum Regime im Iran und den Lebenslauf des Leiters des IZH betreffen.

Mit der Gerichtsentscheidung hat der Verfassungsschutz einen Teilerfolg erzielt. Dem zentralen Punkt des Berichts, dass es sich beim Trägerverein der »Blauen Moschee« um eine extremistische Organisation des Islamismus handele, die verfassungsfeindliche Ziele verfolge, stimmte das Gericht zu.

Mit dem Urteil könnte die Schließung des IZH näher rücken. Im vergangenen November hatten die Fraktionen der Koalitionsparteien im Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, »zu prüfen, ob und wie das Islamische Zentrum Hamburg als Drehscheibe der Operationen des iranischen Regimes in Deutschland geschlossen werden kann«. Kürzlich berichtete die Welt, dass das Prüfverfahren abgeschlossen sei und unter der Verbotsverfügung nur noch die Unterschrift der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) fehle.

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