Die Gerichts­verfahren gegen Donald Trump

Auf der Anklagebank

Der beginnende Präsidentschaftswahlkampf wird von Gerichtsprozessen gegen Donald Trump geprägt werden. Trump hetzt seine Anhänger gegen die Ermittler und Richter auf.

Am 4. März soll in Washington, D.C., der Prozess gegen Donald Trump wegen versuchten Wahlbetrugs beginnen. Das Gericht soll entscheiden, ob Trump mit seinem Versuch, die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl 2020 nicht anzuerkennen, das Gesetz gebrochen hat. Doch dass der Termin eingehalten werden kann, gilt derzeit als unwahrscheinlich. Trump und sein Team haben mit verschiedenen Einsprüchen versucht, den Prozessbeginn hinauszuzögern. Seine Anwälte argumentieren außerdem, dass Trump als ehemaliger Präsident Immunität genieße. Die Anhörungen dazu finden noch statt.

Auch andere Verfahren beschäftigen Trumps Anwälte. Der ehemalige Präsident möchte beispielsweise vom Obersten Gerichtshof die Frage prüfen lassen, ob es legal war, dass sein Name von den Stimmzetteln für die Vorwahlen in Colorado und Maine gestrichen wurde. In beiden Bundesstaaten hatten Gerichte verfügt, dass Trump wegen seiner Rolle beim Sturm auf das Kapitol bei den Vorwahlen der Republikaner nicht antreten darf.

Die anstehenden Prozesse sind genau das, was Trump braucht, um seine Anhänger zu mobilisieren. Er malt eine Verschwörung der Liberalen in Justiz und Politik gegen sich an die Wand, diverse rechte Medien greifen das nur zu gern auf. Und seine Fans beteiligen sich, wie mutmaßlich einkalkuliert, begeistert an Shitstorms und Drohungen gegen Richter, Zeugen, Justizangestellte und gegnerische Anwälte.

Trump malt eine Verschwörung der Liberalen in Justiz und Politik gegen sich an die Wand.

Trumps Strategie scheint bislang zu funktionieren. Zwar verpasste ihm unter anderem das für den Wahlbetrugsprozess zuständige Washingtoner Bezirksgericht eine sogenannte gag order, also ein Verbot, Verfahrensbeteiligte persönlich via Social Media und öffentlichen Reden zu attackieren, doch hielt er sich bislang nur höchst sporadisch daran.

Noch kein Abonnement?

Um diesen Inhalt zu lesen, wird ein Online-Abo benötigt::